Nutzungsrechte
Alle Nutzungsrechte an den vom Kunden zur Verwendung freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen der Agentur gehen nach Abschluss des Auftrages bzw. der Freigabe der Agentur exklusiv auf den Kunden über.
Barauslagen, Gebühren
Barauslagen, Gebühren (z.B. AKM-Gebühren) und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- oder Vervielfältigungskosten.
Reisekosten
Kosten für Reisen zum Firmensitz des Kunden im Rahmen der normalen Betreuung werden nicht eigens verrechnet. Alle sonstigen Reisen werden dem Kunden auf Basis der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters verrechnet. Sofern nicht anders vereinbart, werden die tatsächlichen Reisekosten zuzüglich der jeweils gültigen steuerlich und abgabenrechtlich anerkannten Diätensätze plus das amtliche Kilometergeld in Rechnung gestellt. Reisezeit gilt als Arbeitszeit und wird auf Stundenbasis verrechnet.
Fälligkeit
Die von der Agentur dem Kunden ausgestellten Rechnungen sind nach Erhalt und ohne Abzug fällig. Im Bereich der Werbemittelherstellung erstellt die Agentur nach Abschluss eines Auftrages die Abrechnung. Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
Haftung
Die Agentur haftet dem Kunden für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die Haftung der Agentur für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden wird ausgeschlossen, insbesondere Haftungen die einer rechtsanwaltlichen Auskunft bedürfen (zb. Markenrecht). Bezüglich der Rechte Dritter wird auf den Punkt „Leistung der Agentur“ verwiesen.
Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten gilt das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht als vereinbart. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Agentur unterliegt österreichischem materiellem Recht mit Ausnahme des
UN-Kaufrechts.
